AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind, gelten folgende Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie ergänzend die International Commercial Terms (Incoterms®) in ihrer neuesten Fassung.
1. Angebote
2. Aufträge
3. Liefertermine
4. Gefahrübergang
5. Beanstandungen, Gehalte
6. Zahlung
7. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen. Der Käufer verpflichtet sich, uns oder den von uns Beauftragten jederzeit Zutritt zu der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren. Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so steht uns die Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu. Der Käufer hat keinen Anspruch gegen uns aus Transport, Lagerung oder wegen anderer ihm entstandenen Kosten für diese Ware. Solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Vorbehaltswaren im normalen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und zu veräußern, jedoch nur mit folgender Maßgabe: Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. wird die Ware an einen Dritten ausgeliefert – gleich in welchem Zustand –
so tritt der Käufer hiermit schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm aus diesem Rechtsgeschäft der Weiterveräußerung oder des Einbaues entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen, an uns ab, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf.
Wir können jederzeit eine schriftliche Abtretung verlangen. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns treuhänderisch einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.